AGB – Vermietung von Werbeflächen
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Vermietung einer einseitigen Werbefläche auf einer freistehenden Werbewand am Grundstück 1534/2 in Fahrtrichtung Greinsfurth. Es wird zugesichert, dass vor der gemieteten Fläche keine weitere Werbung angebracht wird.
2. Nutzung der Werbefläche
Die Werbefläche darf ausschließlich für Eigenwerbung genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, die dem Ansehen der Vermieterin schaden könnten. Die Beurteilung darüber obliegt der Vermieterin.
3. Haftungsausschluss
Für Farbabweichungen durch Druckverfahren, Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt für Beschädigungen durch Naturereignisse oder außergewöhnliche Wetterverhältnisse.
4. Inhaltliche Verantwortung
Der Mieter ist allein verantwortlich für den Inhalt sowie die rechtliche Zulässigkeit der Werbung und für die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bei Verstößen haftet ausschließlich der Mieter. Die Vermieterin kann Aufträge ablehnen, wenn Inhalte gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen – das vereinbarte Entgelt ist dennoch zu zahlen.
4a. Verantwortung für behördliche Vorschriften und Zurückbehaltungsrecht
Die Verantwortung für die inhaltliche und gestalterische Ausführung der Werbemittel sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und behördlicher Vorschriften liegt ausschließlich beim Mieter. Die Vermieterin übernimmt keine Prüfpflicht hinsichtlich rechtlicher Zulässigkeit oder behördlicher Übereinstimmung.
Sollten sich nachträglich rechtliche oder behördliche Bedenken gegen das Plakat oder dessen Inhalt ergeben, behält sich die Vermieterin das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder die Anbringung zu verweigern bzw. ein bereits angebrachtes Plakat zu entfernen – insbesondere wenn Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen. Dies gilt auch, wenn der Vermieterin vor Vertragsabschluss keine ausreichenden Informationen über Inhalt und Gestaltung des Plakats zur Verfügung gestellt wurden. Ein Rücktritt oder eine Leistungserweigerung befreit den Mieter nicht von seiner Zahlungspflicht.
5. Behördenmaßnahmen
Bei Beschlagnahme oder behördlicher Untersagung trägt der Mieter sämtliche daraus resultierenden Kosten. Rückerstattungen erfolgen nur, wenn keine behördliche Beschlagnahme vorliegt.
6. Verfügbarkeit
Es besteht keine Gewähr, dass die Werbung während der gesamten Laufzeit ununterbrochen sichtbar ist. Bei Störungen oder Ausfällen – gleich welcher Ursache – besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadenersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In diesem Fall ist die Haftung auf die Auftragssumme beschränkt.
7. Montage & Demontage
Die Montage und Demontage darf ausschließlich durch die Vermieterin erfolgen. Ersatzflächen bei Vandalismus oder Sturmschäden werden nicht bereitgestellt.
8. Werbemittelverwendung
Dem Mieter ist es gestattet, Fotos und Videos der Werbefläche für Kommunikations- und Marketingzwecke zu nutzen. Die Nutzung der bereitgestellten Motive ist hierfür genehmigt.
9. Stornobedingungen
Stornierungen sind nur schriftlich möglich:
Bis 10 Wochen vor Montagetermin: kostenlos
10–8 Wochen vor Montagetermin: 10 % Stornogebühr
7–5 Wochen: 20 % Stornogebühr
4–3 Wochen: 50 % Stornogebühr
Ab 2 Wochen: 100 % Stornogebühr
10. Zahlungsbedingungen
Der Bruttomietpreis beinhaltet 20 % MwSt, 5 % Werbeabgabe sowie Druckkosten. Das Werbemittel besteht aus PVC-Plane (510 g/qm). Die Zahlung ist bis zum vereinbarten Termin ohne Abzüge zu leisten.
11. Kündigungsrecht
Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat steht der Vermieterin ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
12. Rechtsnachfolge
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Rechte und Pflichten auf etwaige Rechtsnachfolger zu übertragen.
13. Schriftformklausel
Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
14. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Gesetzliche Vorschriften sind von beiden Vertragsparteien einzuhalten.
15. Schad- und Klagloshaltung
Bei Pflichtverletzungen durch den Mieter wird die Vermieterin schad- und klaglos gehalten.
16. Vertragslaufzeit
Der Mietvertrag beginnt und endet zu den individuell vereinbarten Terminen.
17. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Amstetten, Österreich.