Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Werbeblick – Außenwerbung

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Werbeblick (nachfolgend „Werbeblick“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

1.2 Diese AGB gelten insbesondere für:

  • Vermietung von Werbeflächen
  • Außenwerbung mit Plakaten und Bannern
  • Produktion von PVC- und Mesh-Bannern
  • Montage und Demontage von Werbemitteln

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Werbeblick deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§2 Vertragsabschluss

2.1 Angebote von Werbeblick sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung von Werbeblick
  • Annahme eines Angebots durch den Kunden
  • oder eine Bestellung über den Onlineshop von Werbeblick, sofern diese von Werbeblick bestätigt wird

2.3 Buchungen von Werbeflächen sowie Bannerbestellungen können auch über den Online-Banner-Kalkulator auf der Website von Werbeblick erfolgen.

2.4 Der Banner-Kalkulator dient der Preisberechnung und Angebotsübersicht. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn eine Bestellung abgegeben wurde.

2.5 Werbeblick ist berechtigt, Onlinebestellungen abzulehnen.

2.6 Wird ein Auftrag über eine Werbeagentur erteilt, haftet diese gemeinsam mit dem Auftraggeber für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§3 Vertragsgegenstand

3.1 Gegenstand des Vertrages ist insbesondere:

  • Vermietung von Werbeflächen
  • Anbringung von Plakaten oder Bannern
  • Produktion von Bannern
  • Montage und Demontage der Werbemittel

3.2 Art, Umfang und Standort ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

§4 Buchungsdauer

4.1 Werbeflächen werden grundsätzlich in Aushangperioden von 14 Tagen gebucht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.2 Beginn und Ende der Kampagne ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

§5 Preise

5.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben:

  • inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer
  • inklusive gesetzlicher Werbeabgabe (5 %)

5.2 Die Preise beinhalten, sofern nicht anders vereinbart:

  • Montage der Werbemittel
  • Demontage nach Kampagnenende

§6 Produktion von Bannern

6.1 Werbeblick bietet die Produktion von PVC- und Mesh-Bannern an.

6.2 Banner können auch ohne Buchung einer Werbefläche bestellt werden.

6.3 Der Druck erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.

6.4 Gelieferte Werbemittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Werbeblick.

§7 Druckdaten

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, druckfertige Druckdaten rechtzeitig bereitzustellen.

7.2 Werbeblick prüft Druckdaten ausschließlich auf technische Verarbeitbarkeit.

7.3 Für Fehler aufgrund falscher oder unvollständiger Druckdaten übernimmt Werbeblick keine Haftung.

§8 Produktionszeit

8.1 Für Druck und Lieferung der Banner ist eine Produktionszeit von mindestens 10 Tagen einzuplanen.

8.2 Diese Frist beginnt erst mit:

  • Eingang der vollständigen Druckdaten
  • vollständigem Zahlungseingang

§9 Versand

9.1 Beim Versand von Bannern geht die Gefahr mit Übergabe an das Versand- oder Transportunternehmen auf den Kunden über.

9.2 Werbeblick übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen durch Versand- oder Transportunternehmen.

§10 Montage und Demontage

10.1 Montage und Demontage erfolgen durch Werbeblick oder beauftragte Partnerunternehmen.

10.2 Die Montage erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Sicherheitsvorschriften.

§11 Dokumentation der Werbeschaltung

11.1 Werbeblick ist berechtigt, die Werbeschaltung fotografisch zu dokumentieren.

11.2 Diese Dokumentation dient als Nachweis der vertragsgemäßen Leistungserbringung.

§12 Nutzung von Fotos

12.1 Werbeblick ist berechtigt, Fotografien der Werbeflächen anzufertigen.

12.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Fotos zu Marketing- und Referenzzwecken verwendet werden dürfen.

§13 Sichtbarkeit der Werbung

Eine uneingeschränkte Sichtbarkeit der Werbung kann nicht garantiert werden.

Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

  • Verkehr
  • Baustellen
  • Vegetation
  • parkende Fahrzeuge
  • sonstige Hindernisse

§14 Fremdeinflüsse

Beeinträchtigungen durch äußere Einflüsse stellen keinen Mangel der Leistung dar.

§15 Witterungseinflüsse

Werbeblick haftet nicht für Schäden durch:

  • Sturm
  • extreme Witterung
  • Windlast
  • Luftverwirbelungen durch Verkehr

§16 Verkehrseinflüsse

Werbeflächen können sich an stark frequentierten Straßen oder Bundesstraßen befinden.

Werbeblick übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für:

  • Verkehrsunfälle
  • Ablenkung von Verkehrsteilnehmern
  • Fehlverhalten von Fahrzeuglenkern

§17 Schäden durch Verkehr

Werbeblick übernimmt keine Haftung für Schäden an Werbeanlagen, die durch Fahrzeuge oder Verkehrseinwirkungen entstehen.

§18 Beschädigungen durch Dritte

Werbeblick haftet nicht für Schäden durch Dritte, insbesondere bei:

  • Vandalismus
  • Überplakatierung
  • Diebstahl
  • mutwilliger Beschädigung

§19 Zugang zu Werbeflächen

Sollte der Zugang zu Werbeflächen vorübergehend nicht möglich sein (z. B. Baustellen, behördliche Maßnahmen oder Einschränkungen durch Grundstückseigentümer), entstehen daraus keine Schadenersatzansprüche.

§20 Ersatzflächen

Sollte eine Werbefläche aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht nutzbar sein, ist Werbeblick berechtigt, eine gleichwertige Ersatzfläche bereitzustellen.

§21 Behördenmaßnahmen

Behördliche Anordnungen können zur Einschränkung oder Entfernung von Werbeflächen führen.

Bei einem behördlichen Eingriff wird von der Firma Werbeblick keine Haftung übernommen.

§22 Wartung und technische Ausfälle

Werbeblick ist berechtigt, Werbeanlagen aus Wartungs- oder Sicherheitsgründen vorübergehend außer Betrieb zu nehmen.

§23 Haftung

Werbeblick haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§24 Werbewirkung

Ein bestimmter Werbeerfolg wird nicht garantiert.

§25 Werbeinhalte

Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Werbeinhalte verantwortlich.

Der Kunde stellt Werbeblick von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Inhalte der Werbung entstehen.

§26 Reklamationen

Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Beginn der Werbeschaltung, schriftlich gemeldet werden.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

§27 Zahlung

Bei Zahlungsverzug ist Werbeblick berechtigt:

  • Kampagnen auszusetzen
  • Werbemittel zu entfernen

Der Kunde trägt sämtliche angemessenen Mahn- und Inkassokosten.

§28 Stornierung

28.1 Stornierungen eines bestätigten Auftrags müssen schriftlich erfolgen.

28.2 Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Werbeblick.

28.3 Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags werden folgende Stornogebühren verrechnet:

  • bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn: 25 % des Auftragswertes
  • bis 2 Wochen vor Kampagnenbeginn: 50 % des Auftragswertes
  • bis 7 Tage vor Kampagnenbeginn: 75 % des Auftragswertes
  • ab 7 Tage vor Kampagnenbeginn oder nach Kampagnenbeginn: 100 % des Auftragswertes

28.4 Bereits entstandene Kosten, insbesondere für Bannerdruck oder beauftragte Leistungen Dritter, werden unabhängig von der Stornogebühr vollständig verrechnet.

§29 Vergleichsangebote

Preisvergleiche mit Angeboten anderer Anbieter begründen keinen Anspruch auf Preisanpassung.

§30 Vertragsänderungen

Änderungen während einer laufenden Kampagne bedürfen der Zustimmung von Werbeblick.

§31 Beginn der Werbeschaltung

Der Beginn der Werbeschaltung kann sich aus organisatorischen oder technischen Gründen geringfügig verschieben.

§32 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt können zur Einschränkung der Kampagne führen.

§33 Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht.

Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Werbeblick.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§34 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.